Judoanzug
JUDOANZUG (JUDOGI)
Die Kämpfer sollen Judogi tragen, die den folgenden Anforderungen entsprechen:
(a) reißfest aus Baumwolle oder ähnlichem Material hergestellt, in gutem Zustand (ohne Risse oder schadhafte Stellen)
(b) weiß oder fast weiß in der Farbe.
(c) Folgende Abzeichen sind gestattet: die (olympische) Abkürzung der Nation (auf dem Rücken der Jacke)
das nationale Abzeichen (auf der linken Brust der Jacke), maximale Größe 100 cm2
das Markenzeichen des Herstellers (unten am Vorderteil der Jacke), maximale Größe 25 cm2
Schultermarkierungen (vom Kragen über die Schulter armabwärts auf beiden Seilen der Jacke), maximale Länge 25 cm, maximale Breite 5 cm.
Der Name des Kämpfers kann auf dem Gürtel, auf der unteren Vorderseite der Jacke sowie auf der oberen Vorderseite der Hose getragen werden und darf höchstens 3 cm x 10 cm groß sein. Ebenfalls kann der Name oder die Abkürzung über der Olympischen Abkürzung stehen, maximal 7 cm hoch. (d) Die Jacke soll lang genug sein, um die Oberschenkel zu bedecken und soll mindestens öls zu den Fäusten reichen, wenn die Arme an den Körperseiten abwärts voll ausgestreckt werden. Sie soll so weit sein, daß sie in Höhe des Rippenbogens mit einer Überlappung von mindestens 20 cm übereinander geschlagen werden kann.
Die Jackenärmel sollen maximal bis zum Handgelenk und mindestens bis 5cm oberhalb des Handgelenks reichen.
Zwischen Ärmel und Arm (einschließlich der Bandagen) soll ein Zwischenraum von 10 cm bis 15 cm auf der gesamten Länge bestehen.
(e) Auf der Hose dürfen sich keine Abzeichen befinden. Sie soll lang genug sein, um die Beine zu bedecken und soll maximal bis zum Fußknöchel und mindestens bis 5 cm oberhalb des Fußknöchels reichen.
Zwischen dem Bein (einschließlich Bandagen) und dem Hosenbein soll auf der gesamten Länge ein Zwischenraum von 10 cm bis 15 cm vorhanden sein.
(f) Um die Taille soll über der Jacke ein fester, 4 cm bis 5 cm breiter Gürtel getragen werden. dessen Farbe der Graduierung entspricht; er soll zu einem eckigen Knoten genbunden werden, der fest genug ist, die Jacke zusammenzuhalten. Der Gürtel muß so lang sein daß er zweimal um die Taille geschlungen werden kann und nach dem Binden an jedem Ende 20 cm bis 30 cm herunterhängt.
(g) Kämpferinnen sollen unter der Jacke ein völlig weißes oder fast weißes T-Shirt mit kurzen Armem tragen. das ausreichend reißfest ist; es sollte lang genug sein, um in die Hose gesteckt zu werden.
Neu
Bei allen Veranstaltungen des Europäischen Judo Verbandes (EJU) und des
Weltverbandes (IJF) gelten folgende Bedingungen:
Grundsätzlich gilt sowohl bei EJU und IJF Veranstaltungen, dass ab 1.1.2011 die neuen Regeln der IJF Gültigkeit haben.
Dadurch ergeben sich Veränderungen beim Judoanzug und beim Gürtel.
IJF Veranstaltungen:
Ab 1.1.2011 sind bei allen IJF Veranstaltungen nur noch Judoanzüge und Gürtel folgender Marken ( mit dem offiziellen Logo der IJF) zugelasen:
ADIDAS
MIZUNO
NORIS
GREEN HILL
KUSAKURA
FIGHTING FILMS
Die Rückennummern müssen der IJF Regel entsprechen. Die Einhaltung dieser Regel wird bei den Veranstaltungen individuell kontrolliert.
EJU Veranstaltungen:
Bei den EJU Veranstaltungen ab 1.1.2011 müssen Judoanzüge + Gürtel getragen werden, die den Regeln der IJF entsprechen. Daher sind auch dort nur die sechs oben genannten Firmen gültig.
Die Rückennummern müssen der EJU Regel entsprechen, wobei diese zur Zeit mit der IJF Regel identisch ist.

