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Satzung

Satzung

Satzung der SG Motor Gohlis-Nord Leipzig e.V.
vom 02.04.2008
ACHTUNG wichtig für alle Mitglieder, bitte die geänderten Fristen bei der Kündigung der Mitgliedschaft beachten und die Fristen bitte einhalten!! §1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen „Sportgemeinschaft Motor Gohlis-Nord Leipzig e.V.“ – folgend „SG MoGoNo Leipzig“.
Der Verein hat seinen Sitz:
04157 Leipzig, Max-Liebermann-Straße 83
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der VR-Nr. 502 eingetragen.

Satzung

§ 2 Zweck des Vereins
Die SG MoGoNo Leipzig fördert und pflegt den Sport in seiner Gesamtheit.
Der Nutzungszweck wird insbesondere durch
• sportliche Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
• Gestaltung vielfältiger Breitensportangebote,
• Trainings- und Wettkampfbetrieb
verwirklicht.
§ 3 Grundsätze
Die SG MoGoNo Leipzig verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ihre Organe arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Die SG MoGoNo Leipzig ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder haben nicht teil am Vereinsvermögen. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der SG MoGoNo Leipzig.
Mittel der SG MoGoNo Leipzig dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der SG MoGoNo Leipzig fremd sind oder durch unzweckmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins oder einer Abteilung weder eingezahlte Beiträge zurück noch haben sie irgendeinen Anspruch auf Vereinsvermögen.
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26a EstG ausgeübt werden
Die SG MoGoNo Leipzig ist politisch und konfessionell neutral. Die Mitglieder des SG MoGoNo Leipzig sind offen für alle sportinteressierten Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, Weltanschauung, Parteizugehörigkeit und gesellschaftlichen Stellung.
§ 4 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der SG MoGoNo Leipzig sind die Satzung und die Ordnungen, die sie zur Durchführung seiner Aufgaben beschließt. Diese dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen.
Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
Ordnungen und ihre Änderungen werden vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.
§ 5 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden Die Mitgliedschaft für Personen unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis eines gesetzlichen Vertreters. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für diese Personen.
Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelten als Jugendliche und Personen unter 14 Jahre als Kinder.
Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
Die SG MoGoNo Leipzig ist Mitglied im Stadtsportbund Leipzig (SSBL) und im Landessportbund Sachsen (LSBS). Die SG MoGoNo Leipzig und ihre Mitglieder erkennen die Satzung des Stadtsportbundes Leipzig, des Landessportbundes Sachsen und der Verbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden, als verbindlich an. Die SG MoGoNo Leipzig regelt im Einklang derer ihre Angelegenheiten selbständig.
Personen, die sich um die Förderung des Sports und der Jugend besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft eines Vereinsmitglieds endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der freiwillige Austritt kann nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Die Austrittserklärung von Kindern und Jugendlichen ist durch einen gesetzlichen Vertreter abzugeben.
Der Ausschluss eines ordentlichen Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied
• Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt,
• Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt,
• gegen die unbeschriebenen Gesetze von Sitte, Anstand und Sportkameradschaft grob verstößt,
• sich unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins, des SSBL, des LSBS oder eines Verbandes, dem der Verein angeschlossen ist, in gröblichster Weise herabsetzt
• mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist.
Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von
10 Tagen schriftlich aufzufordern. Der Beschluss über den Ausschluss bedarf einer 2/3- Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Entscheidung ist schriftlich begründet und per eingeschriebenen Brief dem Betroffenen bekannt zu geben. Gegen diesen Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen kein Beschwerderecht zu.
Bis zur Rechtskraft des Ausschlusses ruhen die Rechte des Mitgliedes.
§7 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeitrag wird von jedem Mitglied erhoben. Die Höhe des Mitgliedergrundbeitrages und der Aufnahmegebühr werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Weitere Angaben zu Mitgliedsbeiträgen sind in der Beitragsordnung geregelt.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei zu stellen und haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
§8 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§9 Rechte und Pflichten des Mitgliedes
Die Mitglieder haben das Recht:
• an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Mitglieder über 18 Jahre und von den Abteilungen gewählte Jugendsprecher (mindestens 16 Jahre) berechtigt.
• die dem Verein gehörenden oder zur Benutzung überlassenen Einrichtungen und Anlagen zu benutzen und in den Abteilungen des Vereins aktiv Sport zu treiben sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
• ihr Wahlrecht entsprechend den Bestimmungen der Satzung wahrzunehmen
Die Ausübung der Mitgliederrechte kann nicht übertragen werden.
Die Mitglieder haben die Pflicht:
• im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die Satzung und die erlassenen Ordnungen des Vereins zu beachten.
• die Satzung des Stadtsportbundes Leipzig, des Landessportbundes Sachsen und der Verbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden, einzuhalten
• zur gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Einhaltung gemeinsamer Wertvorstellungen
• nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln.
• die durch die Beitragsordnung geregelten Beträge termingerecht im Voraus zu entrichten
• an allen sportlichen Veranstaltungen ihrer Sportart nach Kräften mitzuwirken, zu deren Teilnahme sie sich zu Beginn der Saison verpflichtet haben.
Für Schäden des Vereins, die ein Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, haftet das Mitglied.
§10 Organe des Vereins
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Die Geschäftsleitung
§11 Die

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